Die Organisatoren haben einen Versicherungsvertrag unterschrieben, der ihre Haftpflicht deckt sowie die von den Teilnehmern für materielle oder körperliche Schäden, die sie an dritten Personen oder unter sich verursachen könnten. Er tritt nur auf der offiziellen Rennstrecke und während des Radmarathons in Kraft.
Die Teilnehmer werden die Rückkehr zum Start, außer des Rennens, auf geöffneten Verkehrstrassen unter eigener Verantwortung fahren.
Nach Artikel L321-4 des Codes vom Sport empfehlen die Organisatoren den Abschluss eines persönlichen Versicherungsvertrages, die die Personenschäden bei denen sie während der Teilnahme an diesem Rennen ausgesetzt werden können deckt.
Es ist Aufgabe der Teilnehmer, sich für diesen Typ von Schäden zu versichern. Die Teilnehmer sollen bei ihrem Radverband überprüfen, dass sie auf ausreichende Weise gut versichert sind.
Schäden und Sachhaftung: Weder der Veranstalter noch sein Versicherer übernehmen die Schäden, die an Material und Ausrüstung der Teilnehmer, insbesondere bei Sturz oder Diebstahl oder bei Übernahme durch den Veranstalter, entstehen können.
Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, sich beim Versicherer seiner Wahl gegen diese Art von Risiko abzusichern. Die Teilnehmer erkennen an, dass der Veranstalter nicht für die Überwachung von persönlichem Eigentum oder Gegenständen bei Diebstahl oder Verlust, auch auf dem Fahrradabstellplatz, haftet.
Gegenstände, Zubehör oder Fahrräder, die an Dritte (Mitglieder der Organisation oder nicht) abgegeben werden, unterliegen der vollen Verantwortung des Einlagenteilnehmers.